Umsatzsteuer
Lieferung innerhalb der EU
Bei Lieferungen innerhalb der EU (außerhalb Deutschlands) können Sie von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 1b UStG befreit werden. Voraussetzung dafür ist die Angabe einer im Zielland Ihrer Sendung gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Weiterhin koppelt der Gesetzgeber die Befreiung an einen gewerblichen Verwendungszweck.
Bei viaprinto ermöglichen wir Ihnen eine umsatzsteuerbefreite Rechnung wie folgt:
- Entspricht Ihre Lieferadresse der Rechnungsadresse, so geben Sie bitte Ihre USt-IdNr. im Formular der Rechnungsadresse an.
- Entspricht Ihre Lieferadresse nicht der Rechnungsadresse, geben Sie bitte Ihre USt-IdNr. im Formular der Lieferadresse an. So können Sie bei unveränderter Rechnungsadresse Ihre viaprinto-Sendungen an verschiedene Lieferziele transportieren lassen. Für eine wirksame Befreiung von der Umsatzsteuer muss Ihre USt-IdNr. zur Rechnungsadresse registriert sein.
Lieferung in ein Drittland (z.B. die Schweiz)
Bei Lieferungen in ein Drittland entfällt gemäß § 4 Abs. 1 a UStG die Berechnung der deutschen Umsatzsteuer. Sie erhalten daher von uns nur eine Rechnung über den Netto-Warenwert.
Jede Sendung aus dem Ausland ist zoll- und umsatzsteuerpflichtig. Im Warenverkehr gilt der Warenempfänger als Importeur und ist daher verpflichtet, die dafür anfallenden Beträge (insbesondere Einfuhrumsatzsteuer sowie Zollgebühren) zu entrichten. Diese werden üblicherweise vom Zoll erhoben und durch die Transportunternehmen bei Auslieferung eingefordert.